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   BVerwG, 05.02.2003 - 7 PKH 4.02, 7 B 56.02   

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BVerwG, 05.02.2003 - 7 PKH 4.02, 7 B 56.02 (https://dejure.org/2003,8754)
BVerwG, Entscheidung vom 05.02.2003 - 7 PKH 4.02, 7 B 56.02 (https://dejure.org/2003,8754)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Februar 2003 - 7 PKH 4.02, 7 B 56.02 (https://dejure.org/2003,8754)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 26.06.1997 - 7 C 25.96

    Enteignung - Entschädigung - Unlautere Machenschaften - Staatlicher Verwalter -

    Auszug aus BVerwG, 05.02.2003 - 7 PKH 4.02
    Der Senat hat es gerade als unlautere Machenschaft angesehen, wenn die staatlichen Organe ein den gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich entsprechendes Vorhaben nur vorgeschoben haben, um in Wahrheit zu gänzlich anderen Zwecken das Eigentum an dem Vermögenswert zu erlangen (Urteil vom 26. Juni 1997 BVerwG 7 C 25.96 Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 113 S. 346).

    Insoweit ist in der Rechtsprechung des Senats geklärt, dass die Enteignung eines Grundstücks erst nach der Durchführung der Baumaßnahmen allein noch keinen Machtmissbrauch darstellt, wenn eine Enteignung zur Durchführung der Baumaßnahmen zum damaligen Zeitpunkt nach DDR-Recht zulässig gewesen wäre; es handelt sich insoweit um eine nachträgliche Fehlerkorrektur, die eine entstandene "formelle" Gesetzeswidrigkeit nachträglich beseitigen soll (Urteil vom 26. Juni 1997 BVerwG 7 C 25.96 Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 113 S. 348 f.; Beschluss vom 28. März 2000 BVerwG 7 B 19.00 Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 12).

    Unter dieser Vo-raussetzung beruht die nachträgliche Inanspruchnahme des Grundstücks zu dem Zweck, in der Vergangenheit aus staatlichen Mitteln getätigte Investitionen in das Grundstück zu sichern, auf unlauteren Machenschaften im Sinne des § 1 Abs. 3 VermG (Urteil vom 26. Juni 1997 BVerwG 7 C 25.96 Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 113 S. 348 f.; Beschluss vom 23. Juli 2002 BVerwG 7 B 12.02 ).

    Denn diese Vorschrift will keinen Anspruch auf Rückübertragung von Vermögenswerten allein deshalb gewähren, weil bei einer vermögensentziehenden Maßnahme Regelungen des DDR-Rechts nicht beachtet worden sind (Urteil vom 26. Juni 1997 BVerwG 7 C 25.96 Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 113 S. 346).

    Das Verwaltungsgericht hat keinen hiermit in Widerspruch stehenden Rechtssatz aufgestellt, sondern lediglich mit Blick auf die Entscheidung des Senats vom 26. Juni 1997 BVerwG 7 C 25.96 (Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 113) geprüft, ob für eine Enteignung zum Zeitpunkt der Durchführung der Baumaßnahmen eine Rechtsgrundlage bestanden habe.

    12 b) Ebenso wenig liegt die geltend gemachte Abweichung von dem Urteil des Senats vom 26. Juni 1997 (a.a.O.) vor.

  • BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 27.92

    Vermögensfragen - Rückübertragung - Überschuldung -

    Auszug aus BVerwG, 05.02.2003 - 7 PKH 4.02
    So hat der Senat für die Fälle des Eigentumsverzichts, der Schenkung und der Erbausschlagung im Sinne des § 1 Abs. 2 VermG entschieden, dass es nicht auf die abgegebene Erklärung des Betroffenen allein ankommt, sondern dass den wahren Gründen für die Aufgabe des Eigentums nachzugehen ist (Urteil vom 24. Juni 1993 BVerwG 7 C 27.92 - BVerwGE 94, 16 ).
  • BVerwG, 22.02.1988 - 7 B 28.88

    Umfang der gerichtlichen Sachverhaltsaufklärung; Umfang der drittschützenden

    Auszug aus BVerwG, 05.02.2003 - 7 PKH 4.02
    Eine solche Beweiserhebung musste sich dem Verwaltungsgericht auch ohne ausdrücklichen Beweisantrag nicht aufdrängen (vgl. Beschluss vom 22. Februar 1988 BVerwG 7 B 28.88 NVwZ 1988, 1019).
  • BVerwG, 28.04.1998 - 7 C 28.97

    Reserveursache, unzulässige - im Vermögensrecht; Kausalverlauf, hypothetischer;

    Auszug aus BVerwG, 05.02.2003 - 7 PKH 4.02
    11 a) Entgegen der Auffassung der Klägerin ist das Verwaltungsgericht nicht von dem in dem Urteil des Senats vom 28. April 1998 BVerwG 7 C 28.97 (Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 152 S. 465) aufgestellten Rechtssatz abgewichen, die Anwendung des § 1 Abs. 3 VermG sei nicht deshalb ausgeschlossen, weil die Überführung des Vermögenswertes in Volkseigentum auch auf rechtmäßige Weise hätte herbeigeführt werden können.
  • BVerwG, 07.12.1998 - 7 PKH 13.98

    Eigentumsverzicht; nicht kostendeckende Mieten; Überschuldung; Reparaturstau;

    Auszug aus BVerwG, 05.02.2003 - 7 PKH 4.02
    Das Gesetz anerkennt als wiedergutmachungsbedürftige Schädigung nur den Eigentumsverlust, der auf die Niedrigmietenpolitik der DDR und die daraus folgende wirtschaftliche Bedrängnis der Eigentümer von Mietwohngrundstücken zurückzuführen war (Beschluss vom 7. Dezember 1998 BVerwG 7 PKH 13.98 Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 165 S. 513).
  • BVerwG, 02.06.1995 - 7 B 210.95

    Grundstückserwerb von Ehegatten

    Auszug aus BVerwG, 05.02.2003 - 7 PKH 4.02
    Dementsprechend hat der Senat die Auffassung vertreten, dass eine Enteignung nach dem Baulandgesetz, die auf die Inanspruchnahme des Grundstücks als Bauland oder z.B. für die Modernisierung des Gebäudes gestützt war, die Anwendung des § 1 Abs. 2 VermG nicht von vornherein ausschließt (Beschluss vom 2. Juni 1995 BVerwG 7 B 210.95 Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 46).
  • BVerwG, 28.03.2000 - 7 B 19.00

    Einordnung der Enteignung als Schädigungsmaßnahme - Versäumung der

    Auszug aus BVerwG, 05.02.2003 - 7 PKH 4.02
    Insoweit ist in der Rechtsprechung des Senats geklärt, dass die Enteignung eines Grundstücks erst nach der Durchführung der Baumaßnahmen allein noch keinen Machtmissbrauch darstellt, wenn eine Enteignung zur Durchführung der Baumaßnahmen zum damaligen Zeitpunkt nach DDR-Recht zulässig gewesen wäre; es handelt sich insoweit um eine nachträgliche Fehlerkorrektur, die eine entstandene "formelle" Gesetzeswidrigkeit nachträglich beseitigen soll (Urteil vom 26. Juni 1997 BVerwG 7 C 25.96 Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 113 S. 348 f.; Beschluss vom 28. März 2000 BVerwG 7 B 19.00 Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 12).
  • BVerwG, 23.07.2002 - 7 B 12.02

    Rückübertragung eines Grundstücks nach dem Vermögensgesetz (VermG) - Vorliegen

    Auszug aus BVerwG, 05.02.2003 - 7 PKH 4.02
    Unter dieser Vo-raussetzung beruht die nachträgliche Inanspruchnahme des Grundstücks zu dem Zweck, in der Vergangenheit aus staatlichen Mitteln getätigte Investitionen in das Grundstück zu sichern, auf unlauteren Machenschaften im Sinne des § 1 Abs. 3 VermG (Urteil vom 26. Juni 1997 BVerwG 7 C 25.96 Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 113 S. 348 f.; Beschluss vom 23. Juli 2002 BVerwG 7 B 12.02 ).
  • VG Cottbus, 20.06.2007 - 1 K 1599/04

    In Zusammenhang mit dem Bau der Talsperre Spremberg enteignete Grundstücke

    Nicht nur rechtsgeschäftliche Vorgänge, sondern auch hoheitliche Erwerbsakte in Form willkürlicher Enteignungen können den Tatbestand erfüllen, etwa wenn staatliche Organe ein den gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich entsprechendes Vorhaben als Enteignungszweck lediglich vorgeschoben haben, um das Eigentum an dem Vermögenswert in Wahrheit zu gänzlich anderen Zwecken zu erlangen (BVerwG, Urt. v. 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 25.96 - , a.a.O.; Beschl. v. 11. Mai 2000 - BVerwG 8 B 109.00 -, sow. ers. n. v.; Urt. v. 25. Juli 2001 - BVerwG 8 C 3.01 -, a.a.O.), so dass maßgeblich nicht der von den Enteignungsbehörden angegebene, sondern der wahre Zweck der Enteignung ist (BVerwG, Beschl. v. 5. Februar 2003 - 7 PKH 4/02 -, Bh 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 27); zum anderen kommen Enteignungen in Betracht, bei denen der wahrheitsgemäß angegebene Zweck der Inanspruchnahme offenkundig von keiner Rechtsgrundlage gedeckt sein konnte, der Enteignungsbeschluss also nur den äußeren Schein einer gesetzmäßigen Vermögensentziehung begründen sollte (BVerwG, Beschl. v. 17. November 2005 - BVerwG 7 B 28.05 -, ZOV 2006, 35; Urt. v. 25. Juli 2001 - BVerwG 8 C 3.01 -, a.a.O.; Urt. v. 28. Juli 1994 - BVerwG 7 C 41.93 -, Bh 428 § 1 VermG Nr. 28; Beschl. v. 30. September 1998 - BVerwG 8 B 130.98 -, sow. ers. n. v.).

    Diese Voraussetzungen können vorliegen, wenn eine dem materiellen Recht entsprechende Enteignung im Zeitpunkt des Eigentumszugriffs nach der Rechtsordnung der DDR nicht möglich war und die nachträgliche Inanspruchnahme des Grundstücks zu dem Zweck erfolgt, in der Vergangenheit aus staatlichen Mitteln getätigte Investitionen in das Grundstück zu sichern; hingegen lässt die "formelle Fehlerkorrektur" einer seinerzeit zwar möglichen, aber versehentlich unterbliebenen Enteignung nicht auf unlautere Machenschaften schließen (etwa BVerwG, Beschl. v. 19. Juli 2005 - BVerwG 8 B 41.05 -, sow. ers. n. v.; v. 2. März 2004 - BVerwG 7 B 35.03 -, zit. nach juris; v. 5. Februar 2003 - 7 PKH 4.02 -, Bh 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 27; v. 28. März 2000 - BVerwG 7 B 19.00 -, Bh 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 12; Urt. v. 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 25.96 - Bh 428 § 1 VermG Nr. 113).

  • BVerwG, 04.04.2008 - 8 B 108.07

    Machtmissbrauch bei fehlender Verwirklichung einer Enteignung zum Zeitpunkt der

    Es handelt sich insoweit um eine nachträgliche Fehlerkorrektur, die eine entstandene "formelle" Gesetzwidrigkeit nachträglich beseitigen soll (vgl. Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 25.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 113 S. 348 f.; Beschlüsse vom 28. März 2000 - BVerwG 7 B 19.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 12 und vom 5. Februar 2003 - BVerwG 7 PKH 4.02 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 27).

    Es handelt sich insoweit um eine nachträgliche Fehlerkorrektur, die eine entstandene "formelle" Gesetzeswidrigkeit nachträglich beseitigen soll (Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 25.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 113; Beschlüsse vom 28. März 2000 - BVerwG 7 B 19.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 12 und vom 5. Februar 2003 - BVerwG 7 PKH 4.02 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 27).

  • VG Cottbus, 27.01.2022 - 1 K 487/17
    Es handelt sich insoweit um eine nachträgliche Fehlerkorrektur, die eine entstandene "formelle" Gesetzwidrigkeit nachträglich beseitigen soll (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28. März 2000 - BVerwG 7 B 19.00 -, juris Rn. 6 u. Beschl. v. 05. Februar 2003 - BVerwG 7 PKH 4.02 -, juris Rn. 8; Beschl. v. 04. April 2008 - 8 B 108.07 -, juris Rn. 6).
  • BVerwG, 03.05.2005 - 8 B 111.04

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz - Voraussetzung für eine

    Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht in der vom Verwaltungsgericht zitierten Entscheidung darauf hingewiesen, dass die Durchführung einer Enteignung, die der nachträglichen Fehlerkorrektur dient, also eine entstandene "formelle" Gesetzwidrigkeit nachträglich beseitigen soll, unter dem Blickwinkel der Willkür offenkundig anders zu beurteilen sei als die mit einer Enteignung beabsichtigte Verfestigung einer "materiellen" Gesetzeswidrigkeit (Beschlüsse vom 28. März 2000 - BVerwG 7 B 19.00 - (Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 12 und vom 5. Februar 2003 - BVerwG 7 PKH 4.02 -).
  • BVerwG, 08.07.2004 - 7 B 70.04

    Begründetheit einer Restitutionsklage auf Rückübertragung eines auf Grund einer

    Nach dem von der Beschwerde herangezogenen Beschluss vom 5. Februar 2003 (BVerwG 7 PKH 4.02 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 27 S. 106) begründet der Umstand, dass ein Grundstück erst nach Durchführung einer Baumaßnahme enteignet wurde, keine unlautere Machenschaft im Sinne des § 1 Abs. 3 VermG, wenn das Grundstück nach der Rechtsordnung der DDR für bauliche Zwecke in Anspruch genommen werden durfte.
  • BVerwG, 30.04.2003 - 7 B 56.02
    Wie der Senat in dem den Prozesskostenhilfeantrag der Klägerin ablehnenden Beschluss vom 5. Februar 2003 - BVerwG 7 PKH 4.02 - ausgeführt hat, sind Gründe für eine Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 VwGO.
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